FAQ – Häufig gestellte Fragen
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Immobilienmakler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Immobilienmakler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet. Findet die Belehrung zu einem späteren Zeitpunkt statt, beginnt die Widerrufsfrist erst dann.
Nein! Häufig kommt es jedoch zu Verwirrungen, wenn Immobilienmakler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken. Denn viele Immobilieninteressenten fürchten, eine Provision zahlen zu müssen, ohne dass ein Kaufabschluss zustande gekommen ist. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass ein Maklervertrag durch zwei Willenserklärungen zustande kommt: Die erste ist jene vom Kaufinteressent, der das Exposé über ein Onlineportal anfordert. Die zweite stellt die Übersendung des Exposés oder die Terminvereinbarung für eine Besichtigung dar. Da an dieser Stelle ein Maklervertrag entsteht, muss die gesetzliche Belehrungspflicht eingehalten werden. Daher übersendet der Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung.
Mieter, die eine Anzeige zu einer Wohnung sehen und ein Exposé anfordern, erhalten keine Widerrufsbelehrung, da diese Regelung für gewöhnlich nur für Immobilienkäufer gilt.
Der Makler hat vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschickt – wann müssen Sie die Provision zahlen? Mit der Widerrufsbelehrung und dem Exposé ist noch keine Dienstleistung erfüllt, die der Makler erbringen muss, um eine Provision zu erhalten. Denn seine Maklercourtage ist erfolgsabhängig – also erst bei Vermittlung einer Immobilie fällig. Daher bedeutet der Erhalt einer Widerrufsbelehrung noch lange nicht, dass Sie bereits Geld bezahlen müssen. Lassen Sie sich also nicht verunsichern, wenn Sie von Ihrem Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung erhalten und dies bestätigen müssen.
Eine Provision ist Erfolgsabhängig. Diese ist verdient nach der notarielle Beurkundung des Grundstückes bei einem Notar. Die höhe der Provision finden Sie im Exposé des Immobilienangebots. Diese kann für Käufer 3,57% oder 5,95% inkl. ges. MwSt. betragen. Diese ist abhängig von dem Gebiet, wo die Immobilie erworben wird.